Multi-Risk-Police für Arztpraxen- eine Police für Alles
Berufshaftpflicht- , Werte- (inkl. Elektronik) und Ertragsausfall- und optional Rechtsschutz- und Ausfall- bzw. Vertreterkostenversicherung bei Krankheit
Bei einem größeren Versicherungsschaden ist die schnelle Schadenregulierung das A und O! Die meisten Anbieter legen sich hier nicht fest und verlangen zudem im Schadenfall die Auflistung nicht beschädigter Einrichtung mit Wertangabe- und das für die gesamte Praxis! Im Schadenfall raubt das viel Zeit. Nicht hier: Eine maximale Schadenregulierungsdauer von 14 Tagen ist vereinbart.
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Fragen & Antworten zur Multi-Risk-Police für Arztpraxen
Welche besonderen Vorteile hat diese Multi-Risk-Police? Wie ermittelt sich die Versicherungsprämie? Welche Praxen sind über die Multi-Risk-Police versicherbar?
Welche besonderen Vorteile hat diese Multi-Risk-Police?
Das Versicherungs-Spezialprodukt für Ihre Arztpraxis zeichnet sich durch zahlreiche, im Marktvergleich überdurchschnittliche Besonderheiten aus, z.B.:
- Vereinbarte Schadenregulierungsdauer maximal 14 Tage
- Vereinbart ist Neuwertersatz (Keine versteckte 40%- Klausel!)
- Versichert sind Elementarschäden
- Versichert sind in der Werteversicherung auch unbenannte Gefahren
- Vereinbart ist Unterversicherungsverzicht
- Vereinbart in der Rechtsschutzversicherung ist auch Vertragsrechtsschutz
- Zeitersparnis für Sie: Eine Police, ein Ansprechpartner für Berufshaftpflicht- , Werte- und Ertragsausfall-, Rechtsschutzversicherung
- usw.
Wie ermittelt sich die Versicherungsprämie?
Sehr einfach, denn es werden keine sensiblen Umsatzzahlen oder Ertragszahlen benötigt. Die Angabe der Anzahl der Sprechzimmer reicht, um Ihnen Komplettschutz zu garantieren! Einfachste Handhabung garantiert also optimalen Versicherungsschutz.
Bestehende Versicherungen sind kein Problem! Durch die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung können Sie ab sofort unter Anrechnung bereits geleisteter Beiträge alle Versicherungslücken schließen.
Welche Praxen sind über die Multi-Risk-Police versicherbar?
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte, d.h. Ärzte ohne Facharztanerkennung die diese Bezeichnung
bereits vor dem 1. Januar 2003 führten und noch heute führen dürfen - Hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Sportmediziner (nicht Fachärzte für Orthopädie und Chirurgie)
- Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen und entweder
ausschließlich homöopathische Behandlungen durchführen oder ergänzend
eine der vorstehend genannten ärztlichen Tätigkeiten ausüben - Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (nicht Facharzt für Neurologie)
Überlassen Sie in dieser Frage nichts dem Zufall, die Praxis ist Ihre Existenz.
Fordern Sie Ihr Angebot an. Sollte Ihr Fachgebiet nicht bei den genannten dabei gewesen sein, dann gibt es auch dazu eine Lösung. Lassen Sie sich beraten.
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