Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift unter Umständen nur eine private Absicherung.