Eine Wohngebäudeversicherung muss auch dann zahlen, wenn es zu Frostschäden in gerade nicht genutzten Ferienhäusern kommt. Dazu müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Hausherren regelmäßig das Haus und die Funktion der Heizung überprüfen und zum anderen dies auch nachweisen können.