Das Statistische Bundesamt hat am Freitag aktuelle Pflegezahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht. Sie bestätigen den Trend, dass immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, das finanzielle Risiko aufzufangen.
Das Thema „Pflege“ bestimmt seit Monaten die Schlagzeilen. Auch nach der Veröffentlichung der aktuellen Pflegestatistik durch das Statistische Bundesamt (Destatis) wird sich daran nichts ändern, sind doch die Daten wenig erfreulich. Demnach stieg die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2009 und 2011 um sieben Prozentpunkte an. Im Dezember 2011 bezogen 2,5 Millionen Menschen Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).
Die Hauptursache für die Zunahme an Pflegefällen ist die Alterung der Gesellschaft, denn 83 Prozent aller Betroffenen sind älter als 65 Jahre. Doch auch ein ungesunder Lebenswandel, zu wenig Bewegung und Übergewicht können das Risiko der Pflegebedürftigkeit erhöhen.
Eine wichtige Erkenntnis aus der Pflegestatistik: Ohne die häusliche Pflege geht gar nichts. Immerhin 70 Prozent aller Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden in den eigenen vier Wänden von Verwandten oder Bekannten gepflegt. Dies entspricht immerhin 1,76 Millionen Patienten. Hingegen werden nur 30 Prozent der Pflegebedürftigen vollstationär in Heimen betreut (743.000 Pflegebedürftige).
Pflege und Beruf sind schwer vereinbar
Für die Betroffenen ist es natürlich von Vorteil, wenn sie zu Hause in vertrauter Umgebung betreut werden und ihre Familie um sich haben, statt in eine Pflegeeinrichtung zu müssen. Zugleich gibt es aber auch ein großes finanzielles Risiko hinsichtlich der häuslichen Pflege: Noch immer gestaltet sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig. So müssen gerade Frauen oftmals ihren Job aufgeben, um für die lieben Verwandten da zu sein.
Zwar gibt es seit Januar 2012 mit dem Familienpflegezeitgesetz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Möglichkeit, für zwei Jahre die Arbeitszeit um 50 Prozent zu reduzieren und einen staatlich geförderten Lohnausgleich zu erhalten. Aber die Nachfrage ist bisher äußerst gering. Die Bundesregierung hatte im Dezember bekanntgegeben, dass bisher nur knapp 200 Personen bundesweit einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Kritiker führen dies darauf zurück, dass es keinen gesetzlichen Anspruch für Beschäftigte auf die Familienpflegezeit gibt. Jederzeit kann ein Arbeitgeber den Antrag ohne Nennung von Gründen ablehnen. Auch beträgt die durchschnittliche Pflegezeit von Angehörigen stolze 7 Jahre – die Familienpflegezeit von 24 Monaten ist also deutlich zu kurz!
Wie schnell ein Pflegefall in der Familie zur Armutsfalle werden kann, belegen ebenfalls aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2011 erhielten 423.000 Menschen die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Art Sozialhilfe für Bedürftige, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, aber die Pflegeleistungen nicht aus eigener Tasche zahlen können und auch kein Geld aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Staat musste rund 3,1 Milliarden Euro für diese Leistung aufwenden, Tendenz steigend.