Bald ist es wieder soweit – Der Weihnachtsmann parkt seinen Rentier-Schlitten vor dem Haus und bringt die Geschenke. Eigentlich sollen die Gaben Freude bereiten, doch das ist nicht immer der Fall. Der Pullover vom Schwager ist zu groß, die Socken von Mutti sind langweilig und auch über so manchen geschmacklosen Einrichtungsgegenstand freut sich nicht jeder.
Was also tun, wenn Knecht Ruprecht wieder einmal daneben lag? Kann man die Geschenke problemlos umtauschen, auch wenn sie nicht defekt sind? Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, denn in Deutschland gibt es kein eindeutiges Reklamationsrecht. Mitunter ist man auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen.
Und doch erlauben viele Händler eine Reklamation, um ihre Kulanz zu zeigen. Dabei ist es jedoch dem Händler selbst überlassen, ob er einen Gutschein ausstellt, den Warenwert in Bar auszahlt oder das Produkt umtauscht. Einen Haken gibt es jedoch bei der Sache: Wenn man den Service nutzen möchte, ist ein Kassenbon vorzulegen. Außerdem sollte das Geschenk noch originalverpackt sein. Wer aber verschenkt seine weihnachtlichen Gaben mit einem Kassenzettel?
Defekte Geschenke lassen sich umtauschen
Anders verhält es sich jedoch, wenn die Ware fehlerhaft oder beschädigt ist. Dann muss der Händler die Ware erstatten oder zumindest eine Nachbesserung des Produktes vornehmen. Führte die Nachbesserung zweimal nicht zum Erfolg, dann kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Auch für einen solchen Umtausch ist ein Kassenbon vorzuzeigen.
Bei Online-, Katalog- oder Telefonshopping gilt hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Benennung von Gründen rückgängig gemacht werden.
Gutscheine sind oft die bessere Wahl
Um aber nicht in ein Fettnäpfchen zu treten, sollten man zweimal überlegen, worüber sich die Liebsten zu Weihnachten freuen. Ein Gutschein mag zwar einfallslos erscheinen, ist aber unter Umständen die bessere Wahl. Damit ein solcher Geschenkgutschein nicht langweilig ist, kann er individuell und phantasievoll gestaltet werden.
Wer seine Enttäuschung über ein misslungenes Präsent verbergen will, um dem Schenker nicht wehzutun, für den besteht ebenfalls Hoffnung. In vielen Städten finden nach Weihnachten Tauschbörsen statt, bei denen man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Und auch im Internet lassen sich unliebsame Weihnachtsgaben problemlos zu Geld machen.