Die Pflegeversicherung

Nahezu jeder wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die Frage ist nur, wie lange diese Situation andauert. Beim Einen werden es ein paar Stunden, bei anderen mehrere Jahre sein.

Die langjährige Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung ist kein Garant für eine würdige Pflege, egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Bei stationärer oder ambulanter Pflege bleiben die Pflegebedürftigen auf Kosten sitzen. Auch größere Vermögen sind so schnell aufgebraucht.

Sichern Sie den Pflegefall privat ab und übernehmen Sie Verantwortung für das eigene Älterwerden. Ihr Partner und Ihre Kinder werden die Leidtragenden sein, wenn Sie nicht ausreichend vorgesorgt haben.

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Fragen & Antworten zur Pflegeversicherung

Welche privaten Pflegeversicherungen gibt es? Wie funktioniert eine Pflegerentenversicherung? Wie lang ist die Versicherungsdauer? Was ist das richtige Eintrittsalter? Was sollte ein Vertrag unbedingt enthalten? Was gilt es bei Antragstellung zu beachten? Was bedeutet es, keine private Absicherung für den Pflegefall zu haben?

Welche privaten Pflegeversicherungen gibt es?

Die Pflegekostenversicherung erstattet monatlich einen gewissen Betrag. Die Pflegeleistungen sind genau nachzuweisen, erst dann gibt es Geld. In der Praxis erweist sich diese Form für Angehörige in dieser schwierigen Situation wenig praktikabel.

Das Pflegetagegeld wird mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Es ist festgelegt, wie hoch der Tagessatz je nach Pflegegrad liegt. Die Pflegedefinition erfolgt so wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Ausgeschlossen oder gekürzt wird häufig bei Laienpflege, also bei Pflege durch Angehörige. Bei Demenz wird ebenfalls meist nicht geleistet. Beitragsanpassungen können jährlich erfolgen. Die Beitragszahlung erfolgt lebenslang.

Die Pflegerente wird über einen Lebensversicherer abgeschlossen. Vereinbart werden monatliche Leistungen entsprechend des Pflegegrades. Die Verwendung der Pflegerente ist völlig frei. Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege stationär oder ambulant vom Pflegedienst bzw. den Angehörigen erfolgt. Gute Tarife versichern Demenz mit. Die Einstufung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Pflegedefinition und/oder nach ADL*. Die Beitragszahlung kann vereinbart werden auf Einmalbeitrag, monatlich/ jährlich bis zu einem bestimmten Alter oder auch lebenslang. Beitragserhöhungen (außer bei vereinbarter Dynamisierung) erfolgen nicht. Es bilden sich während der Laufzeit Überschüsse und ein großer Vorteil sind die Rückkaufwerte sowie Todesfallleistungen. Somit bleibt ein großer Teil der eingezahlten Beiträge erhalten.

*ADL (engl.) “activities of daily living”; Aktivitäten des täglichen Lebens

Fazit: Unser Favorit ist die Pflegerenten-Versicherung, weil diese die meiste Flexibilität und einen umfassenden Schutz sowie die Kalkulierbarkeit der Beiträge bietet. Wichtig ist den Kunden oft, dass die Beiträge bei Kündigung (Rückkaufwert) oder Tod (Todesfallleistung) zum großen Teil oder ganz zurückgezahlt werden. All das sind wichtige Kriterien, die Kunden von einer zeitgemäßen Pflegeversicherung erwarten. Trotzdem kann auch ein Pflegetagegeld die richtige Absicherung sein. In der persönlichen Beratung wird die für Sie richtige Lösung gefunden.

Schließen Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht den erst besten Tarif ab, etwa weil er von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzversicherung angeboten wird! Unzureichender Aufklärung führt zu fatalen Irrtümern, die sich in späteren Jahren nicht mehr korrigieren lassen.

Wie funktioniert eine Pflegerentenversicherung?

Versicherte Rente: Sie legen fest, wie hoch die monatliche Zusatzrente sein soll, die im Pflegefall zur Verfügung gestellt wird. Die Monatsrente erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie diese auch wirklich benötigen. Wird ein Pflegegrad festgestellt, erhalten Sie die vereinbarte Leistung. Auch für mittelschwere Demenz sollte eine Pflegeleistung vereinbart werden.

Der zu zahlende Beitrag ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe der versicherten Rente bei Vertragsabschluss. Die Beitragszahlung kann auch per Einmalbeitrag erfolgen. Sie zahlen in diesem Fall eine einmalige Summe und sind lebenslang versichert. Bei laufender zahlweise  können Sie selbst festlegen, wie lange Sie Beiträge bezahlen möchten.

Wie lang ist die Versicherungsdauer?

Eine Pflegerentenversicherung ist grundsätzlich auf Lebenszeit abgeschlossen. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung endet spätestens mit Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder mit dem Tod.
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können oder bezahlen wollen, wird aus den bisher gezahlten Beiträgen eine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet, die lebenslang zur Verfügung steht. Ihr Geld ist also nicht verloren. Selbst bei Kündigung steht in Abhängigkeit vom Kündigungstermin ein nicht unerheblicher Rückkaufwert zur Verfügung. Falls Sie pflegebedürftig werden, müssen bei der Pflegerentenversicherung keine Beiträge mehr bezahlt werden.

Was ist das richtige Eintrittsalter?

In der Pflegeversicherung gilt: Je jünger der Antragsteller bei Vertragsabschluss, umso günstiger der Beitrag. Spätestens ab Mitte 40 sollte eine private Absicherung getroffen werden. Aber: Bitte bedenken Sie, dass Menschen auch früher Pflegefall werden können, etwa durch Unfall oder durch eine schwere Krankheit. Für einen frühzeitigen Versicherungsschutz sprechen nicht nur die geringeren Prämien, sondern auch der bessere Gesundheitszustand in jungen Jahren. Aber auch für Versicherungswillige oberhalb der 60 gibt es noch sinnvolle Möglichkeiten.

Was sollte ein Vertrag unbedingt enthalten?

  • Mindestens ab Pflegegrad 2 sollte Versicherungsschutz bestehen. Die Höhe der Leistungen je Pflegegrad muß individuell im Beratungsgespräch festgelegt werden.
  • Wird der Pflegefall festgestellt, sollten keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden müssen, möglichst bereits ab Pflegegrad 2.
  • Erfolgt die Pflege durch Angehörige (Laienpflege) darf keine Kürzung der Pflegeleistung erfolgen.
  • Die Beiträge während der Laufzeit sollten nicht steigen, damit die Beitragszahlung für Sie auch im Alter, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Pflegefalls von Jahr zu Jahr steigt, kalkulierbar bleibt. Alternative: Die Beitragszahlung endet mit Eintritt ins Rentenalter.

Was gilt es bei Antragstellung zu beachten?

Die Angebote am Markt sind so vielseitig, dass ein Vergleich dem Laien nicht möglich ist. Auch Vergleiche per Knopfdruck, etwa mit Vergleichsrechnern, sind nicht empfehlenswert. Liegen Erkrankungen vor, empfiehlt es sich, vorab eine Risikoprüfung vornehmen zu lassen und noch keinen Antrag zu stellen. In vielen Fällen ist eine Annahme möglich. Lassen Sie sich vor Abschluss auf jeden Fall beraten. Ein unabhängiger Berater kennt die Tarife, die Fallstricke und stellt ggf. mit Ihnen qualifizierte Voranfragen bei den Versicherern.

Auch bei schwerwiegenden Erkrankungen muss nicht auf Versicherungsschutz verzichtet werden! Die Versicherbarkeit in allen Pflegegraden inkl. Demenz ist möglich. Voraussetzung: Es werden weder von einem Versicherungsunternehmen noch von einem Sozialversicherungsträger Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit bezogen oder wurden in den zurückliegenden 10 Jahren bezogen oder beantragt.

Was bedeutet es, keine private Absicherung für den Pflegefall zu haben?

Das Wichtigste zum Schluss: Dann muss im Fall des Falles aus eigener Tasche zugezahlt werden, aus laufendem Einkommen, also der Rente. Wenn diese nicht reicht, dann müssen Ersparnisse aufgebraucht, ggf. muss die Immobilie verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass der Lebenspartner auch noch Wohnung, Lebenshaltung usw. benötigt. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, dann übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten, nimmt jedoch die Kinder in Regress. Dabei wird das Einkommen und Vermögen der Kinder herangezogen. Sind die Kinder zu dem Zeitpunkt nicht belastbar, dann prüft das Sozialamt das 30 Jahre lang! Von einer weiteren Verschärfung dieser Regelungen wird angesichts der leeren Kassen ausgegangen. Es gilt: Kinder haften für ihre Eltern.

Die Entscheidung für oder gegen eine private Absicherung beinhaltet also nicht nur die Entscheidung des Betroffenen für die Qualität des eigenen Älterwerdens, sondern auch ein ganzes Stück Verantwortung gegenüber Familie, Lebenspartner und Kindern.

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